Korruptionsstrafrecht & Korruptionsprävention
Das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht legen in Österreich die Spielregeln für einen fairen Markt fest. Ob Preisabsprache, Marktaufteilung oder ein unbedachter Informationsaustausch: Die Grenzen zwischen erlaubtem Wettbewerb und Kartellrechtsverstoß sind schmaler, als viele glauben. In den Seminaren der ARS Akademie zum Wettbewerbs- und Kartellrecht erfahren Sie, wie Sie kartellrechtskonform agieren, ohne den unternehmerischen Spielraum einzuschränken. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die wettbewerbsrechtliche Compliance gewährleistet, und lernen Sie, unlautere Geschäftspraktiken rechtzeitig zu erkennen.
Das Kartellrecht schützt den fairen Wettbewerb und verbietet Absprachen über Preise, Märkte oder Mengen. Verstöße – auch unbeabsichtigte – können zu hohen Geldbußen und Reputationsschäden führen. Wer die Kartellrechts-Regeln kennt, minimiert Risiken und handelt rechtssicher. Machen Sie sich im Kurs mit dem Kartellrecht vertraut und holen Sie sich eine Verhaltensanleitungen bei Ermittlungen durch die Wettbewerbsbehörde inkl. Kronzeugenregelung.
Das UWG schützt den fairen Wettbewerb und verbietet irreführende und aggressive Geschäftspraktiken. Machen Sie sich mit dem Recht gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vertraut und erfahren Sie, welche Neuerungen die UWG-Novelle in Bezug auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen bringt: Wo endet legitimes Marketing, und wo beginnt Greenwashing? Anhand der aktuellen Judikatur zeigen wir Ihnen, wie Sie wettbewerbsrechtliche Risiken frühzeitig erkennen.
Fragen und Antworten zum Kartellrecht & Wettbewerbsrecht
Das Kartellrecht verbietet wettbewerbsbeschränkendes Verhalten zwischen Unternehmen. Dazu zählen Preisabsprachen oder Marktaufteilungen sowie der Austausch wettbewerblich sensibler Informationen zwischen Mitbewerbern. Das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG) schützt vor unlauteren Geschäftspraktiken gegenüber Mitbewerber*innen und Verbraucher*innen, etwa vor Irreführung, aggressiver Werbung oder unzulässigen Umweltaussagen.
Unternehmen in Österreich sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten an die kartellrechtlichen Regelungen gebunden. Verstöße gegen das Kartellrecht können zu hohen Geldbußen und zusätzlich zu Schadenersatzforderungen führen, unabhängig davon, ob der Verstoß vorsätzlich erfolgte. Ein kartellrechtlicher Verstoß kann zu einer Geldstrafe von bis zu 10% des Jahresumsatzes führen. Die sorgfältige Beachtung der kartellrechtlichen Regeln ist deshalb eine wesentliche Pflicht jeder verantwortungsbewussten Unternehmensführung.
Die UWG-Novelle setzt die EmpCo-Richtlinie um und verschärft die Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Generische Aussagen wie „klimaneutral”, „umweltfreundlich” oder „grün” sind künftig nur noch zulässig, wenn eine nachgewiesene hervorragende Umweltleistung dahintersteht. Auch selbst kreierte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sind verboten und gelten als unlautere Geschäftspraktik. Die Bestimmungen der UWG-Novelle gelten ab dem 27. September 2026.
Für die Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften ist in Österreich die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verantwortlich. Die BWB ermittelt bei Verdacht auf Verstöße gegen das österreichische Kartellgesetz (KartG) sowie gegen die europäischen Wettbewerbsregeln und kann Hausdurchsuchungen beim Kartellgericht beantragen sowie Kartellrechtsverstöße zur Anzeige bringen.
Die Wettbewerbsgesetznovelle 2005 verankerte die Kronzeugenregelung, das sogenannte „Leniency Program”, im österreichischen Wettbewerbsrecht. Nach § 11b WettbG kann die BWB als Gegenleistung dafür, dass ein Unternehmen an der Aufdeckung eines Kartells mitwirkt, davon absehen, eine Geldbuße zu beantragen. War der Sachverhalt der BWB bereits bekannt, kann sie stattdessen eine geminderte Geldbuße beantragen.
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