Tagung BWG
Regulatorik am Höhepunkt 2025
WAG, WiEReG, AIFMG, IFRS & Co – die Akronyme des Finanzmarktes sind so vielseitig wie die Branche selbst. Außerdem rückt das Thema Versicherung in unserer schnelllebigen und ungewissen Zeit vermehrt in den Fokus. Ob Compliance, Geldwäsche oder Meldewesen – wir vermitteln umfassendes Grundlagenwissen ebenso wie Fachwissen für Experten. Gemeinsam werfen wir dabei einen Blick auf die Trends von morgen.
Navigieren Sie sich recht- und selbstssicher durch die Komplexität der Finanzwelt
A wie Anlageformen - Z wie Zahlungsverkehr: Weiterbildung bringt Ihr Unternehmen weiter
Eilmeldung: So setzen Sie Aufsichtsrechtliche Vorschriften sicher in der Meldewesenpraxis um
Trends & gesetzliche Entwicklungen: Als Versicherungsmakler nachhaltig vorsorgen
Der Banken- & Versicherungsbereich ist stark reglementiert und vom ständigen Wandel geprägt. Gesetzliche Vorgaben und Fristen müssen eingehalten werden. Um Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu schaffen, muss man Kompetenzen nachweisen. Was sich dafür bestens eignet? Die Zertifizierungen von Austrian Standards und der ARS Akademie.
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Der Klimawandel ist allgegenwärtig und hat nunmehr seinen Niederschlag auch in der Finanzmarktregulierung gefunden. Die Nachfrage nach umweltverträglichen Produkten ist in den letzten Jahren stark angestiegen und wird es auch weiterhin. Sustainable Finance ist gekommen, um zu bleiben.
Fragen und Antworten rund um den Finanzmarkt
Die Bankenregulatorik umfasst gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die für den sicheren Betrieb von Kreditinstituten maßgeblich sind. In Österreich gelten unter anderem das Bankwesengesetz (BWG), die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und die Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD). Banken müssen Eigenkapitalquoten einhalten, Risiken überwachen, ein Compliance-System betreiben und der Finanzaufsicht (FMA, EZB) regelmäßig Bericht erstatten.
CRR II und CRD V sind zentrale europäische Regelwerke zur Bankenregulierung. Sie enthalten Vorgaben zur Eigenkapitalausstattung, zur Verschuldungsquote, zu Liquiditätsanforderungen und zur Offenlegung. Für österreichische Banken bedeuten sie eine stärkere Ausdifferenzierung der Anforderungen – insbesondere bei den Meldepflichten, dem Umgang mit Risiken und der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Beteiligungen und internen Modellen.
Die Digital Operational Resilience Act (DORA) verpflichtet Banken und andere Finanzunternehmen, sich und ihre digitale Services vor Cyberrisiken zu schützen. Dazu zählen klare Vorgaben für das Management von Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken), die Überwachung externer IT-Dienstleister, ein standardisiertes Incident Reporting sowie regelmäßige Resilienztests. Ziel ist es, die Stabilität des Finanzsystems auch im digitalen Raum zu gewährleisten.
Beim Outsourcing müssen Banken sicherstellen, dass keine Nachteile für die Geschäftsorganisation, die Kontrolle oder die Aufsichtsfähigkeit entstehen. Wesentliche Funktionen dürfen nur ausgelagert werden, wenn vertraglich sichergestellt ist, dass die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorschriften gewährleistet bleibt. Darüber hinaus ist eine laufende Überwachung des Dienstleisters vorgeschrieben. Die EBA-Leitlinien und das BWG geben hier den regulatorischen Rahmen vor.
Die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) schafft erstmals ein EU-weites Regelwerk für den Umgang mit Krypto-Assets. Banken und Finanzdienstleister, die Kryptodienstleistungen anbieten oder emittieren, müssen künftig eine Lizenz beantragen und umfangreiche Offenlegungspflichten erfüllen. Ziel der Verordnung ist es, den Anlegerschutz zu stärken, Marktmanipulation zu verhindern und einheitliche Standards für alle Marktteilnehmer zu schaffen.
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Regelungen gem. FM-GwG & verdächtige Verhaltensmuster
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PSD2 & EBA-Mandate, SEPA, PAD & VZKG, CESOP
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Compliance-Regelungen in der Praxis
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Neueste Entwicklungen auf EU Ebene & Whistleblowing aus Sicht der FMA
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