Bankenaufsichtsrecht 2026 - Update zu CRR III, CRD VI, DORA & KI-Regulierung
WAG, WiEReG, AIFMG, & Co. – die Akronyme des Finanzmarktes sind so vielseitig wie die Finanzbranche selbst. Strenge Regulierungen wie CRR III, CRD VI, FIDA oder Geldwäsche-Richtlinien machen die Finanzwelt komplex, während die steigenden Anforderungen an das Meldewesen und die Umsetzung der DORA-Vorgaben zur Sicherung der digitalen Betriebsstabilität den Druck auf Finanzdienstleister weiter erhöhen. Genau hier setzen die Finanzkurse der ARS Akademie an: In den Seminaren sichern Sie sich praxisnahes Finanzwissen und erhalten Sicherheit im Umgang mit aktuellen regulatorischen Entwicklungen. Blicken Sie souverän in die Zukunft der Finanzmarktregulierungen.
Navigieren Sie sich recht- und selbstssicher durch die Komplexität der Finanzwelt
A wie Anlageformen - Z wie Zahlungsverkehr: Weiterbildung bringt Ihr Unternehmen weiter
Eilmeldung: So setzen Sie Aufsichtsrechtliche Vorschriften sicher in der Meldewesenpraxis um
Trends & gesetzliche Entwicklungen: Als Versicherungsmakler nachhaltig vorsorgen
Die CRD VI muss bis Ende 2025 in das BWG überführt werden und tritt ab Jänner 2026 in Kraft. Die Zeit für eine fundierte Vorbereitung läuft: Machen Sie sich in der ARS Akademie mit der Umsetzung der Basel IV-Regelungen vertraut und erfahren Sie, wie Sie Ihre internen Prozesse anpassen müssen, um Compliance-Risiken zu vermeiden. Die Fit & Proper Anforderungen stehen ebenso im Fokus wie der KSA-Ansatz und der IRB-Ansatz zur Berechnung der Kreditrisiken.
Mit der Financial Data Access Regulation (FIDA) schafft die EU den Rahmen für ein umfassendes Open-Finance-System, das weit über die Bestimmungen der PSD2 hinausreicht. Wer früh versteht, wie FIDA, DORA und DSGVO zusammenwirken, positioniert sich sicher im neuen regulatorischen Umfeld. Holen Sie sich im Kurs ein Update zur FIDA-Verordnung und erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten von Open Finance.
Unternehmen im Wertpapiersektor stehen vor komplexen regulatorischen Herausforderungen. Sie müssen MiFID II, das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) sowie zahlreiche delegierte Verordnungen und Leitlinien der ESMA und Rundschreiben der FMA umsetzen und kontrollieren. Die Einhaltung dieser Vorschriften erfordert fundiertes Wissen. Im Kurs MiFID & WAG sichern Sie sich einen Gesamtüberblick über die Vorgaben am Wertpapiersektor.
So komplex die Finanzbranche auch sein mag: Mit der ARS Akademie erhalten Sie rasch Antworten auf Fragen rund um Bankenregulatorik, den neusten Vorschriften und EU-Verordnungen.
Die Bankenregulatorik umfasst gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die für den sicheren Betrieb von Kreditinstituten maßgeblich sind. In Österreich gelten unter anderem das Bankwesengesetz (BWG), die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und die Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD). Banken müssen Eigenkapitalquoten einhalten, Risiken überwachen, ein Compliance-System betreiben und der Finanzaufsicht (FMA, EZB) regelmäßig Bericht erstatten.
CRR II und CRD V sind zentrale europäische Regelwerke zur Bankenregulierung. Sie enthalten Vorgaben zur Eigenkapitalausstattung, zur Verschuldungsquote, zu Liquiditätsanforderungen und zur Offenlegung. Für österreichische Banken bedeuten sie eine stärkere Ausdifferenzierung der Anforderungen – insbesondere bei den Meldepflichten, dem Umgang mit Risiken und der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Beteiligungen und internen Modellen.
Die Digital Operational Resilience Act (DORA) verpflichtet Banken und andere Finanzunternehmen, sich und ihre digitale Services vor Cyberrisiken zu schützen. Dazu zählen klare Vorgaben für das Management von Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken), die Überwachung externer IT-Dienstleister, ein standardisiertes Incident Reporting sowie regelmäßige Resilienztests. Ziel ist es, die Stabilität des Finanzsystems auch im digitalen Raum zu gewährleisten.
Beim Outsourcing müssen Banken sicherstellen, dass keine Nachteile für die Geschäftsorganisation, die Kontrolle oder die Aufsichtsfähigkeit entstehen. Wesentliche Funktionen dürfen nur ausgelagert werden, wenn vertraglich sichergestellt ist, dass die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorschriften gewährleistet bleibt. Darüber hinaus ist eine laufende Überwachung des Dienstleisters vorgeschrieben. Die EBA-Leitlinien und das BWG geben hier den regulatorischen Rahmen vor.
Die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) schafft erstmals ein EU-weites Regelwerk für den Umgang mit Krypto-Assets. Banken und Finanzdienstleister, die Kryptodienstleistungen anbieten oder emittieren, müssen künftig eine Lizenz beantragen und umfangreiche Offenlegungspflichten erfüllen. Ziel der Verordnung ist es, den Anlegerschutz zu stärken, Marktmanipulation zu verhindern und einheitliche Standards für alle Marktteilnehmer zu schaffen.
Die ARS Akademie bietet ein breites Spektrum an Seminaren aus den Bereichen Finanzen und Versicherungen an. Das Angebot reicht von Grundlagenkursen bis hin zu spezialisierten Themen wie Meldewesen, Geldwäsche, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zertifizierten Ausbildungen im Versicherungsrecht. Top-Expert*innen vermitteln Ihnen praxisnahes Fachwissen, von dem Ihr Unternehmen und Ihre Karriere sofort profitieren.
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