Gesetzliche Änderungen & Neuerungen für die USt-Praxis
Das Steuerrecht in Österreich ist neben dem Unternehmensrecht und dem Arbeitsrecht ein wichtiger Baustein für die rechtskonforme Unternehmensführung. Wer die aktuellen steuerlichen Vorschriften zur Körperschaftsteuer , Umsatzsteuer und der Verrechnungspreisgestaltung kennt, kann steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen. Die Steuer-Seminare der ARS Akademie vermitteln Ihnen aktuelles Wissen zu den wichtigsten steuerlichen Bestimmungen und Neuerungen, wie dem Budgetbegleitgesetz. Von der Ausbildung zum USt-Experten bis hin zu steuerlichen Updates – unsere Steuer-Kurse bieten direkt einsetzbares Wissen für den Unternehmensalltag.
Das Regierungsprogramm 2025–2029 bringt eine Vielzahl steuerlicher Änderungen: Welche steuerlichen Reformen kommen 2026 auf Unternehmen zu? Dieser Frage gehen die USt-Expert*innen der ARS Akademie in der Tagung Umsatzsteuer nach. Entscheidungen des BFG, VwGH & EuGH werden beleuchtet und Einblicke in Themen wie Vorsteuerabzug, Steuerbefreiungen & Bemessungsgrundlagen gegeben. Sichern Sie sich Ihr USt-Update und beleuchten Sie die Auswirkungen.
„Durch die Einbindung der ARS Akademie in unser EY Learning Curriculum bieten wir unseren Mitarbeitenden aus der Steuerberatung von Beginn an individuell zugeschnittene Learnings. Damit schaffen wir einen wesentlichen Mehrwert für die Weiterentwicklung ihrer fachlichen Expertise.“
Dr. Patrick Plansky
Learning Partner,
EY Österreich
Die Umsatzsteuer ist ein komplexes Themenfeld. Änderungen durch neue Vorschriften, Richtlinien und Erlässe stellen täglich neue Anforderungen an die Praxis. Mit unserer Ausbildung zum Zertifizierten USt-Experten erhalten Sie das Rüstzeug, um den Überblick zu bewahren. Durch einen systematischen Ansatz und praxisnahes Wissen stärken Sie Ihre Kompetenz und sichern sich einen klaren Vorteil in einem vielseitigen und anspruchsvollen Bereich. Machen Sie die USt zu Ihrer Expertise!
Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Steuerrecht in Österreich.
Das österreichische Steuerrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur Erhebung und Verwaltung von Steuern in Österreich. Es basiert auf einer Vielzahl von Gesetzen, darunter das Einkommensteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und das Bundesabgabenordnungsgesetz, und regelt, welche Steuern erhoben werden, wer steuerpflichtig ist und wie die Steuern berechnet, festgesetzt und eingehoben werden. Steuern sind verpflichtende Abgaben, die der Staat auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene erhebt, um öffentliche Aufgaben und Ausgaben zu finanzieren.
In Österreich gibt es grundsätzlich drei Umsatzsteuersätze: Der Normalsatz beträgt 20 % und gilt für die meisten Lieferungen und Leistungen. Daneben existieren ermäßigte Steuersätze: 10 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Bücher oder Medikamente, sowie 13 % für ausgewählte Bereiche wie Beherbergungsleistungen, Kultur- und Freizeitangebote oder Eintrittskarten für bestimmte Veranstaltungen. Diese Sondersteuersätze sind im Umsatzsteuergesetz genau geregelt.
Die wichtigsten Steuern in Österreich sind die Umsatzsteuer, die auf Lieferungen und Leistungen erhoben wird, die Einkommensteuer für natürliche Personen, die Körperschaftsteuer für juristische Personen sowie die Kapitalertragssteuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapieren anfällt. Diese Steuern bilden die zentralen Einnahmequellen des Staates.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die für Waren und Dienstleistungen von Unternehmen berechnet wird. Unternehmen berechnen die Umsatzsteuer selber und melden sie anschließend dem Finanzamt mit der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung. Dabei können Unternehmen den Vorsteuerabzug nutzen. Kleinunternehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit und müssen keine Umsatzsteuer berechnen oder abführen.
Unternehmen sind nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet, Rechnungen auszustellen, sobald sie Lieferungen oder Leistungen erbringen, beispielsweise an andere Unternehmer für deren Unternehmen, an juristische Personen, die keine Unternehmer sind, oder bei steuerpflichtigen Werklieferungen und Werkleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an Nichtunternehmer. Auch für grenzüberschreitende Leistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht und der leistende Unternehmer dort keine Betriebsstätte unterhält, besteht die Ausstellungspflicht. Generell muss die Rechnung spätestens sechs Monate nach der Leistungserbringung ausgestellt werden, wobei dies auch für Versandhandelsumsätze gilt.
Die ARS Akademie bietet ein breites Spektrum an Steuer-Seminaren für Unternehmen und die Steuerberatung. Dazu zählen unter anderem Intensivseminare zum Steuerrecht, die Themen wie Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und internationales Steuerrecht behandeln, sowie praxisnahe Veranstaltungen zu aktuellen Entwicklungen Steuerrecht. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Seminare zu Immobilienbesteuerung, der steuerlichen Behandlung von Kfz und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die gezielt auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind.
Die Anschaffung eines Kfz für betriebliche Zwecke bringt zahlreiche steuerliche Aspekte mit sich. In die Berechnung der NoVA fallen sowohl serienmäßiges Zubehör als auch Sonderausstattung. Machen Sie sich im Kurs mit den aktuellen NoVA-Änderungen vertraut und erfahren Sie, wie Sie die NoVA korrekt berechnen, die private und unternehmerische Nutzung des Kfz umsatzsteuerlich richtig erfassen und Sachbezüge bei der Kfz-Privatnutzung korrekt behandeln.
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